Kapitalvermögen

Zu den Kapitalerträgen zählen unter anderem Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren oder Aktien. Obwohl diese seit 2009 grundsätzlich der Abgeltungssteuer unterliegen, gibt es dennoch verschiedene Veranlagungsformen:

  • Pflichtveranlagung zum individuellen progressiven Steuersatz für Kapitaleinkünfte, die anderen Einkunftsarten zugehören
  • Pflichtveranlagung zum Abgeltungsteuersatz: diese gilt beispielsweise für alle Auslandseinkünfte und Erträge aus Auslandsdepots und insbesondere für ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds
  • Wahlveranlagung zum Abgeltungsteuersatz: hierbei erhöht sich die tarifliche Einkommensteuer um den Abgeltungsteuersatz. Die einbehaltene Abgeltungsteuer wird angerechnet. Wir prüfen für Sie, ob Sie ggf. eine Steuererstattung erwarten können. Zum Beispiel wenn Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft haben, oder wenn Sie mehrere inländische Depots unterhalten. Hier ist ggf. eine depotübergreifende Verlustverrechnung durchzuführen, um zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückzuerhalten. Die notwendigen Anträge auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung stellen wir bei Ihren Banken.
  • Antragsveranlagung zum individuellen, progressiven Einkommensteuersatz: diese wird als Günstigerprüfung bezeichnet und findet Anwendung, wenn der tarifliche Einkommensteuersatz niedriger ist als der Abgeltungssteuersatz.

Wir haben für Sie die aktuelle Gesetzeslage im Blick, planen für Sie und beraten Sie gerne im Bereich der Kapitalanlagen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Beratung rund um das Kapitalvermögen im Privat- und Betriebsvermögen
  • Beratung zum Thema Veranlagungsformen von Kapitaleinkünften
  • Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Verlustverrechnung