Gewinnermittlung nach Steuerrecht

Die steuerliche Gewinnermittlung dient der Finanzverwaltung als Bemessungsgrundlage für die persönliche Steuerlast.

Gewerbetreibende, die gesetzlich verpflichtet sind Bücher zu führen, müssen zum Ende eines Geschäftsjahres eine Steuerbilanz erstellen, welche nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss (die sogenannte E-Bilanz).

Steuerpflichtige, die verpflichtet sind einen Jahresabschluss nach Handelsrecht zu erstellen, können auf Grund eigener steuerbilanzpolitischer Wahlrechte und Steuerbegünstigungen eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz erstellen.
 
Gewerbetreibende, die bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten, sowie Freiberufler können ihren steuerlichen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung einer Steuerbilanz 
  • Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung
  • Gebundenes Exemplar der Gewinnermittlung mit Erstellungsbericht und Bescheinigung
  • Elektronische Übermittlung der Steuerbilanz oder Einnahmenüberschussrechnung