Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Sind keine Nachfolgeregelungen getroffen worden, so greift die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer den eigenen Wünschen oder Vorstellungen. Die Nachfolgeplanung ist deshalb frühzeitig und detailliert anzugehen und umzusetzen, um eigenes Vermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge oder einer Erbschaft zu übertragen. Neben den persönlichen Interessen, sind auch die steuerlichen Folgen mit in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Wir beraten Sie gerne rund um Ihre erbschafts- und schenkungssteuerlichen Belange.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten, Erbverträge und Übergabeverträgen
  • Ausarbeitung von Optionen und Handlungsempfehlungen auf Basis der Ausgangssituation
  • Steuerliche Bewertung des Vermögens
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerdeklaration